Schulpflegschaft
Mitbestimmung der Eltern an der Gotenschule
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Elternpflegschaften, die in der Regel am ersten Elternabend im Schuljahr von allen anwesenden Eltern gewählt werden. Jede Klasse ist also mit einer Stimme in der Schulpflegschaft vertreten.
Die Schulpflegschaft ist ein Gremium demokratischer Mitbestimmung an der Schule. Es berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie auch Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulkonferenz wiederum ist das höchste Gremium der demokratischen Mitbestimmung an der Schule. Darin sind jeweils sechs gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Elternschaft wie auch der Lehrerschaft vertreten. Schulleitung und OGS sind ebenfalls Teil der Schulkonferenz.
Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft aus ihren Reihen jeweils eine Person als Repräsentantin für die Stadtschulpflegschaft und bestimmt eine Person, die die Interessen der Eltern bei Neueinstellung von Personal für die Schule vertritt. Für alle Ämter gibt es jeweils Stellvertretungen.